KOSMETISCHE/R FACHFUßPFLEGER/IN
Die Ausbildung dauert 1 Woche plus 2 Hospitationstage in unserer
podologischen Lehrpraxis
8 Unterrichtstage zu je 10 Unterrichtsstunden
= 80 Gesamtstunden
Mit in kraft treten des Podologengesetzes zum 1.1.2002 ist die Bezeichnung „medizinischer FußpflegerIn“ gesetzlich geschützt.
Im „Podojournal“ weist der Verband Deutscher Podologen (VDP) ausdrücklich auf ein Schreiben des Gesundheitsamtes hin, in welchem deutlich betont wird, dass wer keine behördliche Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung Podologe/in besitzt, keine medizinische, sondern kosmetische Fußpflege ausübt
Während der/die Podologe/in berechtigt ist, in Kooperation mit Arzt oder Heilpraktiker den kranken Fuß zu behandeln, arbeitet der/die kosmetische/r Fußpfleger/in am gesunden Fuß.
Zu den Aufgaben des/r kosmetischen Fachfußpflegers/in zählen:
- Professionelle Pediküre
- Anleitung zur präventiven Fußgymnastik
- Anleitung zur häuslichen Pflege der Füße
- Beratung bei der Auswahl von Pflegemitteln
- Dekorative Pflege der Füße
- Wellnessbehandlungen der Füße
Ziel der kosmetischen Fußpflege ist die Vorbeugung vor Erkrankungen der Füße und Nägel.
Dem Kunden das Gefühl zu geben, gut zu Fuß zu sein, sich bis in die Zehenspitzen gepflegt zu fühlen.
Arbeitsfelder des/r kosmetischen Fußpflegers/in sind
- Tätigkeit in eigener Praxis
- mobile Fußpflege
- Mitarbeiter/in in
- Kosmetikpraxen
- Podologiepraxen
- Heilpraktikerpraxen
- Apotheken
- Friseursalons
- Wellnesshotels oder
- auf einem Kreuzfahrtschiff
Oft stellt der Abschluss als kosmetische/r Fußpfleger/in auch einen Einstieg in die Ausbildung zum/r Podologen/in oder Heilpraktiker/in dar.
Auch Kosmetiker/innen, welche „etwas mehr“ für die Füße ihrer Kunden/innen tun möchten, können sich mit dieser Ausbildung weiter qualifizieren.
Theoretisch und praktisch werden vermittelt::
- Abgrenzung
- HP Gesetz und
- Podologengesetz
- Anatomie, Physiologie und Pathologie von Fuß und Unterschenkel
- Nagelerkrankungen
- Diabetes mellitus
- Hygiene in der Fußpflegepraxis
- fachgerechtes Schneiden der Nägel,
- Abtragen von Verdickungen nicht krankhaft veränderter Nägel,
- Sondieren der Nagelfalze
- Abtragen von Verdickungen der nicht krankhaft veränderten Haut (Hornhaut)
- unblutiges Entfernen von Hühneraugen
- Anleitung zur präventiven Fußgymnastik
- Anleitung zur häuslichen Pflege der Füße
- Beratung bei der Auswahl von Pflegemitteln
- Dekorative Pflege der Füße
- Lackiertechniken
- Wellnessbehandlungen der Füße
- Präventive Fußmassagen
- Bäder
- Peelings
- Masken
Die Ausbildung ist aufgebaut in
40 Stunden Fußpflege
10 Stunden Wellness und Lackiertechniken
10 Stunden Prüfungsvorbereitung und Prüfung
20 Stunden Hospitation in der podologischen Lehrpraxis
- 10 Std. Fußpflege
- 10 Std. Hygiene
Der, mit Erlaß vom Hessischen Ministerium für Arbeit, Soziales und Gesundheit geforderte Sachkundelehrgang ist in die Ausbildung integriert.
Termine: auf Anfrage
Dozentinnen: Elke Maleszka, leitende Podologin
Detlef Müschen, Gesundheitsaufseher
Dr. med. Markus Schimmelpfennig, Arzt für öffentliches Gesundheitswesen
Gesamtpreis: 1050.- €
Nach dem erfolgreichen Abschluss der Ausbildung erhalten die Teilnehmer/innen ein Zertifikat.
Sie sind berechtigt zur Führung der Berufsbezeichnung
KOSMETISCHE/R FACHFUßPFLEGER/IN
|