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ÜBERSICHT
   
 
 
WICHTIGE INFORMATION
 

FINANZIERUNG IHRER AUSBILDUNG

 

Die Seminargebühren verstehen sich als

Endpreise.

Die Schule ist von der Umsatzsteuer befreit.

 

Neben der monatlichen Ratenzahlung gibt es mehre Möglichkeiten der staatlichen Finanzierungshilfe wie:

  Bildungsprämie /

    Prämiengutschein

·   Qualifizierungsscheck 

·   Bildungsgutschein 

·   BaföG

Wir beraten Sie gern.

 

 

Die Ausbildungen 

 

·    Heilpraktiker/in

 

·    Kosmetische/r

     Fachfußpfleger/in

·    Podologe/in

 

·    Fachkosmetiker/in

·    Staatl. geprüfte

     Kosmetiker/in

 

·    Gesundheits- und

     Ernährungsberater/in

   

·    Entspannungs-

     pädagoge/in

 

·    Tierfachkraft

               

 

wurden als Maßnahme nach AZWV - Richtlinien beantragt und genehmigt

 

Sie sind als förderungsfähige Maßnahmen durch die Agentur für Arbeit / ARGEN zugelassen.

 

Bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen erhalten Sie einen Bildungsgutschein.

 

Sprechen Sie mit Ihrem/r Arbeitsberater/in über eine Kostenübernahme.    

 
   
 
 
PODOLOGIE - FORTBILDUNGEN
 

Pflichtfortbildungen "Podologie"

Für niedergelassene Podologen und Podologinnen mit Kassenzulassung, sowie alle angestellten bzw. freiberuflichen Mitarbeiter/innen, die podologische Leistungen nach den Heilmittelrichtlinien auf der Grundlage einer Heilmittelverordnung erbringen, besteht ab 01.07.07 eine Fortbildungsflicht.

Infomaterial Druckansicht


Preis

je Seminar 120.00 EUR

Dozent

siehe Seminarbeschreibung

Termine

siehe Seminarbeschreibung

Extras

je Seminar 6 Fortbildungspunkte

 

Pflichtfortbildung für Podologen/innen


Für niedergelassene Podologen/innen mit Kassenzulassung, sowie alle angestellten bzw. freiberuflichen Mitarbeiter/innen, die podologische Leistungen nach den Heilmittelrichtlinien auf der Grundlage einer Heilmittelverordnung erbringen besteht ab 01.07.07 eine Fortbildungspflicht.


Mit einer Pflichtfortbildung für Podologen soll die Effektivität und Qualität der Leistungserbringer im Gesundheitswesen verbessert und die Honorierung durch die gesetzliche Krankenversicherung gesichert werden.

 

Das Sozialgesetzbuch (SGB) V  § 125 legt wie folgt fest:

Abs. 1 / Punkt 2

"Maßnahmen zur Fortbioldung und Qualitätssicherung, die die Qualität der Behandlung, der Versorgungsabläufe und der Behandlungsergebnisse umfassen, sind zu regeln"

Abs. 2

"Wird die Fortbildung gegenüber den Landesverbänden der Krankenkasse sowie den Verbänden der ersatzkassen nicht nachgewisen, sind in den Verträgen nach Satz 1 Vergütungsabschläge vorzusehen.

Dem Leistungserbringer ist eine Frist zu setzen innerhalb derer er die Fortbildung nachholen kann."

 

Festgelegt wurde folgendes Punktesystem:

Ein Forbildungspunkt entspricht einer Unterrichtseinheit von 45 Minuten.

Innerhalb von 4 Jahren müssen 48 Fortbildungspunkte erworben werden.

Pro Jahr möglichst 12 Punkte.

Es dürfen nicht alle 48 Punkte innerhalb eines Jahres erworben werden.

 

Wir erfüllen als zertifizierte,  staatlich anerkannte Schule für Podologie mit einem hochqualifizierten Dozententeam die Anforderungen an einen Fortbildungsträger!

 

 

Gesetzliche Veränderungen für  Behandlung des DIABETIKERS in der podologischen Praxis

- 6 Fortbildungspunkte -

 

Diabetiker stellen die größte Gruppe der Patienten, welche mit ärztlicher Verordnung in die podologische Praxis kommen, dar.

Für den/die niedergelassene/n PodologIn mit Kassenzulassung ist es besonders wichtig,hinsichtlich gesetzlicher Veränderungen für die Behandlung und Abrechnung der ärztlich verordneten Behandlung, auf dem neuesten Stand zu sein.

 

Seminarinhalte:

- Vorschriften der gesetzlichen Krankenkassen für den Einsatz von Praktikanten

  (angehende PodologInnen) in der praktischen Arbeit am Diabetespatienten

- Kenntnisse (Sackunde) des Medizinproduktegesetzes (MPG) und der

  Medizinproduktebetreiberverordnung - speziell in der Behandlung

  von Diabetespatienten

- Verkauf von Pflegeprodukten an den Diabetespatienten

- welchen Vorteil hat die HP-Zulassung in der Diabetikerbehandlung

 

Dozent:   

Elke Maleszka, leitende Podologin

 

Termin:

12.05.2012 von 9.00 Uhr – 14.30 Uhr

 

Gebühren:

120.00 € incl. kleinem Imbiss und Pausengetränken

 

 

Psycho-soziale Betreuung des DIABETIKERS in der podologischen Praxis

- 6 Fortbildungspunkte -

 

Psychologische und soziale Aspekte spielen für den dauerhaften Umgang mit einer chronischen Erkrankung wie dem Diabetes eine große Rolle.

Individuelle medikamentöse Therapie, bewusste Ernährung und regelmäßige professionelle podologische Behandlungen helfen dem Diabetspatienten ein weitestgehend „normales" Leben zu führen.

Entscheidend dabei ist aber nicht nur die Einstellung des Blutzuckers, sondern auch die psychische Einstellung zur Erkrankung.

Im Seminar werden Möglichkeiten vorgestellt, den/die Podologen/in in seiner Arbeit mit den Betroffenen zu unterstützen.

 

Seminarinhalte:

- Aspekte der Psychoendokrinologie bei Diabetikern

- Psychosoziale Situation des Diabetikers

- Psychosomatische Therapieansätze

- Psychologische Aspekte der Behandlung von Diabetikern:

  Coping, Compliance, Krankheitsgewinn

- Therapeutische Zusammenarbeit und Verhalten zum/r DiabetespatientIn

 

Dozentin:

Swantje König, Ärztin

 

Termin:

17.11.2012 von 9.00 Uhr – 14.30 Uhr

 

Gebühren:

120.00 € incl. kleinem Imbiss und Pausengetränken

 

Begrenzte Teilnehmerzahl bei allen Pflichtfortbildungsveranstaltungen.

Die Plätze werden nach Eingang

der Anmeldung vergeben.

 
 
 
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FINANZIERUNG IHRER AUSBILDUNG

 

Die Seminargebühren verstehen sich als

Endpreise.

Die Schule ist von der Umsatzsteuer befreit.

 

Neben der monatlichen Ratenzahlung gibt es mehre Möglichkeiten der staatlichen Finanzierungshilfe wie:

  Bildungsprämie /

    Prämiengutschein

·   Qualifizierungsscheck 

·   Bildungsgutschein 

·   BaföG

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Die Ausbildungen 

 

·    Heilpraktiker/in

 

·    Kosmetische/r

     Fachfußpfleger/in

·    Podologe/in

 

·    Fachkosmetiker/in

·    Staatl. geprüfte

     Kosmetiker/in

 

·    Gesundheits- und

     Ernährungsberater/in

   

·    Entspannungs-

     pädagoge/in

 

·    Tierfachkraft

               

 

wurden als Maßnahme nach AZWV - Richtlinien beantragt und genehmigt

 

Sie sind als förderungsfähige Maßnahmen durch die Agentur für Arbeit / ARGEN zugelassen.

 

Bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen erhalten Sie einen Bildungsgutschein.

 

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