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Silber beim großen Make-up Wettbewerb in Leipzig  

Beim diesjährigen Make-up Wettbewerb in Leipzig am 29. April 2012 unter dem ... mehr

 
   
 
 
SACHKUNDE INFEKTIONSHYGIENE
 

SACHKUNDE
- Infektionshygieneverordnung -

8 und 40stündige Kurse

Das Ministerium hat uns als Anbieter geeigneter Kurse zum Erwerb der Sachkunde namentlich benannt und gelistet.

 

Zertifikate gelisteter Schulen werden von jedem Gesundheitsamt anerkannt.

 

 

Infomaterial Druckansicht


Preis

8 Stunden = 120 €
40 Stunden = 395 €

Die Seminargebühren verstehen sich als Endpreis.
Die Schule ist von der Umsatzsteuer befreit.

Dozent

siehe Seminarbeschreibung

Termine

auf Anfrage

Extras

incl. Getränke und Pausensnacks

 

Hygieneverordnung

- Hessen -

Vom 18. März 2003

Geändert durch Verordnung vom 22. Oktober 2008

 

Mit Erlass vom 24. März 2010 hat das Hessische Ministerium für Arbeit, Familie und Gesundheit geregelt, welche Voraussetzungen zu erfüllen sind, um die in §2 geforderte notwendige Sachkunde zu erlangen.

 

§ 1 (1) Wer beruflich oder gewerbsmäßig Tätigkeiten mit Ausnahme solcher im Rahmen der ärztlichen Heilkunde am Menschen ausübt, bei denen durch Blut sowie Sekrete und Exkrete Krankheitserreger (z.B. HIV- und Hepatitisviren) übertragen werden können, unterliegt den Vorschriften dieser Verordnung.

 

Solche Tätigkeiten sind insbesondere die Ausübung

-              der Haarpflege,

-              der Kosmetik,

-              der Fußpflege,

-              des Tätowierens

-              des Ohrlochstechens und

-              die Schmuckeinbringung an, in oder unter der Haut oder Schleimhaut

               (Piercing)

           

§ 1 (2) Wer Tätigkeiten im Sinne des Abs. 1 ausübt, ist zur sorgfältigen Beachtung der Regeln der Hygiene nach dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik verpflichtet.

 

§ 2 Mit der Durchführung der Desinfektions- und Sterilisations-verfahren dürfen nur Personen beauftragt werden, die über die notwendige Sachkunde verfügen.

 

Laut Erlass muss, wer unter den §1 fällt, die Sachkunde im Rahmen einer medizinischen Fachausbildungen mit dem Unterrichtsfach „Hygiene" erworben haben, oder einen Kurs zum Erwerb der Sachkunde absolvieren.

 

Ausschlaggebend für die Kurswahl ist die Frage, ob eine Tätigkeit mit oder ohne Instrumentenaufbereitung ausgeübt wird.

 

Personen, die den Berufsgruppen gem. § 1 (1) Infektionshygieneverordnung angehören absolvieren je nach Tätigkeit folgenden Kurs:

 

8stündiger Grundkurs: 

Personen, die nicht selbst Instrumente aufbereiten (sterilisieren) wollen, also mit Einmalinstrumentarium arbeiten

 

40stündiger Spezialkurs:        

Personen, die selbst Instrumente aufbereiten (sterilisieren) wollen

 

 

 

8stündiger Grundkurs                      

1.     Hygiene und Mikrobiologie

        -  Grundlagen, Definition, über Blut-übertragbare Infektionen, Zielsetzung

2.     Rechtliche Grundlagen

        -   Medizinproduktegesetz (MPG),

        -   Medizinproduktebetreiberverordnung (MPBetreibV),

        -   RKI Anforderungen an die Med.prod.aufbereitung,       

        -   TRBA 250, Biostoffverordnung

        -   Hess.Inf.Hyg.V.,

3.     Hygienemanagement

        -   Hygieneplan, R&D Plan, jährliche Unterweisung

        -   Anforderungen an Räume und Ausstattung

        -   Anforderungen an Räume und Instrumente

        -   Anforderungen an persönl. Schutzausrüstung

        -   Vorbereitung und Nachbehandlung des Klienten

4.     Reinigung und Desinfektion

        -   Oberflächen, Inventar, Wäsche

        -   Desinfektionsmittelkunde

5.     Instrumentenaufbereitung

        -   Einteilung in Einweg-/Mehrweginstrumente

        -   räumliche und organisatorische Aspekte der Aufbereitung

        -   Risikobewertung

        -   Reinigung und Desinfektion von Instrumenten

        -   Verpackung, Verpackungsmaterialien

        -   Sterilisation

        -   Lagerung

6.     Entsorgung

        -   kontaminiertes Material

        -   verletzungsgefährdende Materialien

 

Der Kurs schließt mit einer halbstündigen schriftlichen Erfolgskontrolle.

Erfolgreiche Absolventen erhalten ein Abschlußzertifikat.

 

DozentInnen:    Dr. med. Markus Schimmelpfennig,

                        Facharzt f. öffentl.Gesundheitswesen

                        Detlef Müschen, Gesundheitsaufseher

                        Constanze Schulz, Hebamme, leitende Kosmetikerin

Umfang:            8 Stunden

Zeiten:              Samstag von 9.00 - 16.30 Uhr      

Termine:           auf Anfrage

Gebühren:         120.- €

 

 

40stündiger Spezialkurs  

1.     Hygiene und Mikrobiologie

        -  Grundlagen, Definition, über Blut-übertragbare Infektionen, Zielsetzung

2.     Rechtliche Grundlagen

        -   Medizinproduktegesetz (MPG),

        -   Medizinproduktebetreiberverordnung (MPBetreibV),

        -   RKI Anforderungen an die Med.prod.aufbereitung,       

        -   TRBA 250, Biostoffverordnung

        -   Hess.Inf.Hyg.V.,

        -   Anforderungen der Kostenträger an die Med.prod.aufb.

            -  haftungs-rechtliche Aspekte           

3.     Hygienemanagement

        -   Hygieneplan, R&D Plan, jährliche Unterweisung

        -   Anforderungen an Räume und Ausstattung

        -   Anforderungen an Räume und Instrumente

        -   Anforderungen an persönl. Schutzausrüstung

        -   Vorbereitung und Nachbehandlung des Klienten

4.     Reinigung und Desinfektion

        -   Oberflächen, Inventar, Wäsche

        -   Desinfektionsmittelkunde

5.     Instrumentenaufbereitung

        -   Einteilung in Einweg-/Mehrweginstrumente

        -   räumliche/organisatorische Aspekte der

            Aufbereitung

        -   Risikobewertung

        -   Reinigung und Desinfektion von Instrumenten

        -   Verpackung, Verpackungsmaterialien

        -   Sterilisation

            -   Heißluftsteri und Autoklav: wer kann was (nicht)?

        -   Lagerung

        -   Dokumentation, Chargenfreigabe und Qualitätskontrolle der

            Aufbereitung

6.     Entsorgung

        -   kontaminiertes Material

        -   verletzungsgefährdende Materialien

7.     Hygienische Aspekte im Hausbesuchsdienst

 

Der Kurs schließt mit einer halbstündigen schriftlichen Erfolgskontrolle.

Erfolgreiche Absolventen erhalten ein Abschlußzertifikat.

 

Dozenten:      Dr. med. Markus Schimmelpfennig,

                     Facharzt f. öffentl.Gesundheitswesen

                     Elke Maleszka, leitende Podologin

                     Detlef Müschen, Gesundheitsaufseher

Umfang:         40 Stunden    (davon 10 Std. Selbststudium des vorab

                                             zugesandten Lehrmaterials)

Zeiten:           1 WE plus 1 x Samstag  von 10.00 - 18.00 Uhr   

Termine:        auf Anfrage

Gebühren:      395.- €

 
 
 
WICHTIGE INFORMATION
 

FINANZIERUNG IHRER AUSBILDUNG

 

Die Seminargebühren verstehen sich als

Endpreise.

Die Schule ist von der Umsatzsteuer befreit.

 

Neben der monatlichen Ratenzahlung gibt es mehre Möglichkeiten der staatlichen Finanzierungshilfe wie:

  Bildungsprämie /

    Prämiengutschein

·   Qualifizierungsscheck 

·   Bildungsgutschein 

·   BaföG

Wir beraten Sie gern.

 

 

Die Ausbildungen 

 

·    Heilpraktiker/in

 

·    Kosmetische/r

     Fachfußpfleger/in

·    Podologe/in

 

·    Fachkosmetiker/in

·    Staatl. geprüfte

     Kosmetiker/in

 

·    Gesundheits- und

     Ernährungsberater/in

   

·    Entspannungs-

     pädagoge/in

 

·    Tierfachkraft

               

 

wurden als Maßnahme nach AZWV - Richtlinien beantragt und genehmigt

 

Sie sind als förderungsfähige Maßnahmen durch die Agentur für Arbeit / ARGEN zugelassen.

 

Bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen erhalten Sie einen Bildungsgutschein.

 

Sprechen Sie mit Ihrem/r Arbeitsberater/in über eine Kostenübernahme.