Hygieneverordnung
- Hessen -
Vom 18. März 2003
Geändert durch Verordnung vom 22. Oktober 2008
Mit Erlass vom 24. März 2010 hat das Hessische Ministerium für Arbeit, Familie und Gesundheit geregelt, welche Voraussetzungen zu erfüllen sind, um die in §2 geforderte notwendige Sachkunde zu erlangen.
§ 1 (1) Wer beruflich oder gewerbsmäßig Tätigkeiten mit Ausnahme solcher im Rahmen der ärztlichen Heilkunde am Menschen ausübt, bei denen durch Blut sowie Sekrete und Exkrete Krankheitserreger (z.B. HIV- und Hepatitisviren) übertragen werden können, unterliegt den Vorschriften dieser Verordnung.
Solche Tätigkeiten sind insbesondere die Ausübung
- der Haarpflege,
- der Kosmetik,
- der Fußpflege,
- des Tätowierens
- des Ohrlochstechens und
- die Schmuckeinbringung an, in oder unter der Haut oder Schleimhaut
(Piercing)
§ 1 (2) Wer Tätigkeiten im Sinne des Abs. 1 ausübt, ist zur sorgfältigen Beachtung der Regeln der Hygiene nach dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik verpflichtet.
§ 2 Mit der Durchführung der Desinfektions- und Sterilisations-verfahren dürfen nur Personen beauftragt werden, die über die notwendige Sachkunde verfügen.
Laut Erlass muss, wer unter den §1 fällt, die Sachkunde im Rahmen einer medizinischen Fachausbildungen mit dem Unterrichtsfach „Hygiene" erworben haben, oder einen Kurs zum Erwerb der Sachkunde absolvieren.
Ausschlaggebend für die Kurswahl ist die Frage, ob eine Tätigkeit mit oder ohne Instrumentenaufbereitung ausgeübt wird.
Personen, die den Berufsgruppen gem. § 1 (1) Infektionshygieneverordnung angehören absolvieren je nach Tätigkeit folgenden Kurs:
8stündiger Grundkurs:
Personen, die nicht selbst Instrumente aufbereiten (sterilisieren) wollen, also mit Einmalinstrumentarium arbeiten
40stündiger Spezialkurs:
Personen, die selbst Instrumente aufbereiten (sterilisieren) wollen
8stündiger Grundkurs
1. Hygiene und Mikrobiologie
- Grundlagen, Definition, über Blut-übertragbare Infektionen, Zielsetzung
2. Rechtliche Grundlagen
- Medizinproduktegesetz (MPG),
- Medizinproduktebetreiberverordnung (MPBetreibV),
- RKI Anforderungen an die Med.prod.aufbereitung,
- TRBA 250, Biostoffverordnung
- Hess.Inf.Hyg.V.,
3. Hygienemanagement
- Hygieneplan, R&D Plan, jährliche Unterweisung
- Anforderungen an Räume und Ausstattung
- Anforderungen an Räume und Instrumente
- Anforderungen an persönl. Schutzausrüstung
- Vorbereitung und Nachbehandlung des Klienten
4. Reinigung und Desinfektion
- Oberflächen, Inventar, Wäsche
- Desinfektionsmittelkunde
5. Instrumentenaufbereitung
- Einteilung in Einweg-/Mehrweginstrumente
- räumliche und organisatorische Aspekte der Aufbereitung
- Risikobewertung
- Reinigung und Desinfektion von Instrumenten
- Verpackung, Verpackungsmaterialien
- Sterilisation
- Lagerung
6. Entsorgung
- kontaminiertes Material
- verletzungsgefährdende Materialien
Der Kurs schließt mit einer halbstündigen schriftlichen Erfolgskontrolle.
Erfolgreiche Absolventen erhalten ein Abschlußzertifikat.
DozentInnen: Dr. med. Markus Schimmelpfennig,
Facharzt f. öffentl.Gesundheitswesen
Detlef Müschen, Gesundheitsaufseher
Constanze Schulz, Hebamme, leitende Kosmetikerin
Umfang: 8 Stunden
Zeiten: Samstag von 9.00 - 16.30 Uhr
Termine: auf Anfrage
Gebühren: 120.- €
40stündiger Spezialkurs
1. Hygiene und Mikrobiologie
- Grundlagen, Definition, über Blut-übertragbare Infektionen, Zielsetzung
2. Rechtliche Grundlagen
- Medizinproduktegesetz (MPG),
- Medizinproduktebetreiberverordnung (MPBetreibV),
- RKI Anforderungen an die Med.prod.aufbereitung,
- TRBA 250, Biostoffverordnung
- Hess.Inf.Hyg.V.,
- Anforderungen der Kostenträger an die Med.prod.aufb.
- haftungs-rechtliche Aspekte
3. Hygienemanagement
- Hygieneplan, R&D Plan, jährliche Unterweisung
- Anforderungen an Räume und Ausstattung
- Anforderungen an Räume und Instrumente
- Anforderungen an persönl. Schutzausrüstung
- Vorbereitung und Nachbehandlung des Klienten
4. Reinigung und Desinfektion
- Oberflächen, Inventar, Wäsche
- Desinfektionsmittelkunde
5. Instrumentenaufbereitung
- Einteilung in Einweg-/Mehrweginstrumente
- räumliche/organisatorische Aspekte der
Aufbereitung
- Risikobewertung
- Reinigung und Desinfektion von Instrumenten
- Verpackung, Verpackungsmaterialien
- Sterilisation
- Heißluftsteri und Autoklav: wer kann was (nicht)?
- Lagerung
- Dokumentation, Chargenfreigabe und Qualitätskontrolle der
Aufbereitung
6. Entsorgung
- kontaminiertes Material
- verletzungsgefährdende Materialien
7. Hygienische Aspekte im Hausbesuchsdienst
Der Kurs schließt mit einer halbstündigen schriftlichen Erfolgskontrolle.
Erfolgreiche Absolventen erhalten ein Abschlußzertifikat.
Dozenten: Dr. med. Markus Schimmelpfennig,
Facharzt f. öffentl.Gesundheitswesen
Elke Maleszka, leitende Podologin
Detlef Müschen, Gesundheitsaufseher
Umfang: 40 Stunden (davon 10 Std. Selbststudium des vorab
zugesandten Lehrmaterials)
Zeiten: 1 WE plus 1 x Samstag von 10.00 - 18.00 Uhr
Termine: auf Anfrage
Gebühren: 395.- € |