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Spende statt Weihnachtsfeier

Auch in diesem Jahr werden wir unsere langjährige Tradition "Spende statt ... mehr

 
   
 
 
TIERFACHKRAFT
 

Tierfachkraft

- Haltung, Pflege und Beratung -

Das Zertifikat enthält den Zusatz:
"Die Prüfung wurde unter amtstierärztlicher Leitung abgenommen".

Die Prüfung wird unter Vorsitz des Kasseler Amtstierarztes abgenommen. Die Ausbildung kann nach bestandener Prüfung als Sachkundenachweis bei einem Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz und § 17 g des Tierseuchengesetzes anerkannt werden.

   

Als förderungsfähige Maßnahme anerkannt - zertifiziert durch CertEuropa

 

 

 

Infomaterial Druckansicht


Preis

1998.00 €

Dozent

siehe im Text

Termine

Start: auf Anfrage

Extras

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TIERFACHKRAFT 

- Haltung, Pflege und Beratung

Sie lieben Tiere und haben privat oder beruflich Umgang mit

1.  Hunden

2.  Katzen

3.  Kleintieren und Vögeln.    

 

Sie sind als Tierbesitzer/in an allen Fragen zu den Themen Verhalten, Haltung, Pflege und Beratung rund um das Tier interessiert?  

 

Sie möchten sich in der professionellen Arbeit mit Tieren eine berufliche Existenz aufbauen und benötigen

1.   den Sachkundenachweis nach § 11 des Tierschutzgesetzes

      für die gewerbsmäßige Zucht und Haltung von Hunden und Katzen

      sowie die gewerbsmäßige Zucht, Haltung und den gewerbsmäßigen

      Handel mit Heimtieren (Kleinsäuger, Vögel)

2.   die Erlaubnis nach § 17 g des Tierseuchengesetzes

      für den Handel mit Papageien und Sittichen.

 

Oder Sie sind bereists als

1.   Züchter/in

2.   Leiter/in oder Mitarbeiter/in einer Tierschutzorganisation, einer Tierpension

      oder Notaufnahmestelle, in der mobilen Tierbertreuung

3.   Tiertraineri/in 

4.   Mitarbeiter/in im Tierbesuchsdienst oder einer Einrichtung mit

      tiergestützter Therapie

tätig und möchten Ihre Fachkompetenz erweitern?

Die Ausbildung zur Tierfachkraft vermittelt Ihnen das notwendige Fachwissen. 

 

   

Die Prüfung wird unter Vorsitz des Kasseler Amtstierarztes abgenommen.

Das Zertifikat enthält den Zusatz: "Die Prüfung wurde unter amtstierärztlicher Leitung abgenommen".

 

 

Die Ausbildung kann nach bestandener Prüfung als Sachkundenachweis bei einem Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz und § 17 g des Tierseuchengesetzes anerkannt werden.

 

 

 

Mit Schreiben vom 12. Mai 2009 wurde uns vom

Hessischen Ministerium für Umwelt, Energie,

Landwirtschaft und Verbraucherschutz

mitgeteilt:

 

„Das Schulungs- und Prüfungskonzept für den Ausbildungsgang TIERFACHKRAFT wird von mir als gleichwertig zu einem bei der zuständigen Behörde zu führenden Fachgespräch nach §11 Abs. 2 Nr. 1 TierSchG in Verbindung mit Ziffer 12.2.2.4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift (AVV) zur Durchführung des Tierschutzgesetzes vom 9. Februar 2000 (Bundesanzeiger Nr.36a Seite 1) für die gewerbsmäßige Zucht und Haltung von Hunden und Katzen sowie die gewerbsmäßige Zucht, Haltung und den gewerbsmäßigen Handel mit Hamstern, Kaninchen, Meerschweinchen, Chinchillas, Ratten, Mäusen, Streifenhörnchen, Amazonen, Kakadus, Aras, Wellensittichen, Prachtfinken, Webervögeln, Sonnenvögeln, Beos, Kanarienvögeln und Zwergwachteln angesehen.

 

Den Landräten/Landrätinnen und Oberbürgermeisterinnen /Oberbürgermeistern der kreisfreien Städte des Landes Hessen wird von mir empfohlen werden, bei Vorlage Ihrer Sachkundenachweise /Bescheinigungen von einem Fachgespräch nach § 11 Abs. 2 Nr. 1 TierSchG abzusehen."

 

 

Die für den Tierschutz zuständigen obersten Behörden der anderen Bundesländer erhalten vom Hessischen Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz eine Durchschrift dieses Schreibens und werden gebeten, die vor Ort zuständigen Behörden in ihrem Zuständigkeitsbereich entsprechend zu informieren.

 

 

Unterrichtsplan

 

1.     Verhältnis Mensch und Tier in unserer Gesellschaft

 

2.     Artspezifisches Verhalten 

        Verhalten Hund, Verhalten Katze,  Kleintiere, Vögel

                                

3.    Artgerechte Fütterung, Pflege und Haltung

        von Hund, Katze, Kleintieren und Vögeln

        -       des gesunden Tieres, Jungtiere, trächtige und säugende Tiere,

                 alte Tiere, Übergewicht, Fehl- und Mangelernährung, kranke Tiere

        Praktische Unterweisung und Übungen im Tierheim

 

4.     Der tierische Organismus

        4.1.  Anatomie und Physiologie -

                Aufbau und Funktion des tierischen Organismus

        4.2.  Allgemeine Krankheitslehre

               

5.     Mikrobiologie und Hygiene

               

6.     Spezielle Krankheitslehre

        6.1   Woran erkennt man, dass ein Tier krank ist?

                Welche Symptome sind pathologisch?

        6.2   Erkrankungen von Hund und Katze

        6.3   Erkrankungen der Kleintiere

        6.4   Erkrankungen der Vögel

                               

7.     Trächtigkeit, Geburt und Wachstum

        7.1   Hunde, Katzen und Kleintiere

        7.2   Vögel

                                

8.     Verhalten und Verhaltensauffälligkeiten

        8.1  Hunde - Hundeprobleme/Problemhunde?

               Verschiedene Formen von Aggressionsverhalten,             

               Übermäßige Ängstlichkeit, Separationsangst

               Mögliche Therapieformen,

               Aufbau einer vertrauensvollen Beziehung zum Menschen

        8.2.  Katzen - Verhaltensprobleme erkennen und behandeln,  

                harmonisches Zusammenleben von Hund und Katze - geht das?

                Stress - Was ist das?

        8.3   Kleintiere - Aggressivität, Kannibalismus, Stereotypien

        8.4   Vögel  -  Füttern von Ersatzobjekten, abnormes Sexualverhalten,

               Schreien, Töten des eigenen Nachwuchses, Federrupfen

        8.5   Beratungsprozess bei Haustierverhaltensproblemen 

           

9.     Veränderung der Lebens- und Haltungsbedingungen

        9.1   Mit dem Tier auf Reisen

        9.2   Vorübergehende oder endgültige Abgabe des Tieres                                                                                      
                               

10.   Gesetzliche Bestimmungen

        10.1.  Rechtstellung des Tieres im BGB

        10.2.  Tierschutzgesetz

        10.3.  Tierseuchengesetz

        10.4.  Tierkörperbeseitigungsrecht

        10.5.  Psittacoseverordnung        

 

11.   Notfälle

        11.1   Erste Hilfe am Tier

        11.2   Notfallapotheke

 

 

Dozentinnen und Dozenten

Klaus Gerd Scharf, Tierarzt

Martina Albert, Tiertrainerin

Hartmut Benner, Zoofachhändler

Herbert Groß, Züchter und Papageiennotaufnahme

Dr. Jessica Löser, Tierärztin

Carsten Plücker, Tierheimleiter „Wau-Mau-Insel"

Dorothee Schmidt, Tierpflegerin

Eleonore Döring, Arzthelferin

Dr. Kerstin Loewenherz, Tierärztin

Ruth Morgan und Team, Verein „Mensch und Hund"

Michael Werner, Tiertrainer

Birgit Lötzerich, 2. Vorsitzende „Cat Care"

Dr. Markus Schimmelpfennig, Arzt für öffentl. Gesundheitswesen

Uwe Hartung, Hundeführer 

                   

Unterrichtsrahmen

Unterrichtsumfang:     250 Unterrichtsstunden.

 

Ausbildungsformen

14tägig donnerstags in der Zeit von 12.00 bis 21.00 Uhr

 

 

 

Unterrichtsorte

Theorieunterricht:        Hippokratesschule

 Praxisunterricht:         Tierheim "Wau - Mau - Insel" 

                                  Hundeschulen und Vogelstationen

 

Absolventen, welche Sachkundenachweis und die Erlaubnis benötigen, sollten - sofern sie nicht bereits über ausreichende Erfahrungen im Umgang mit Tieren verfügen -parallel zur Ausbildung ein 100stündiges Praktikum unter fachlicher Leitung absolvieren.

Als Praktikumsstellen eignen sich Tierheime oder Tierkliniken und Tierarztpraxen in denen überwiegend Hunde, Katzen und Kleintiere behandelt werden.

 

Prüfung

Die Ausbildung schließt mit einer

-           schriftlichen und praktischen Prüfung ab.

 

Die Prüfung wird unter dem Vorsitz eines Amtstierarztes abgenommen.

 

Nach einem erfolgreichen Abschluss erhalten die Teilnehmer und Teilnehmerinnen ein Zertifikat und sind zur Führung der Bezeichnung Tierfachkraft berechtigt.

 

Das Zertifikat enthält den Zusatz.:

„Die Prüfung wurde unter amtstierärztlichem Vorsitz abgelegt"

 

Unterrichtsgebühren

1998.00 €

                                              

 
 
 
WICHTIGE INFORMATION
 

FINANZIERUNG IHRER AUSBILDUNG

 

Die Seminargebühren verstehen sich als

Endpreise.

Die Schule ist von der Umsatzsteuer befreit.

 

Neben der monatlichen Ratenzahlung gibt es mehre Möglichkeiten der staatlichen Finanzierungshilfe wie:

  Bildungsprämie /

    Prämiengutschein

·   Qualifizierungsscheck 

·   Bildungsgutschein 

·   BaföG

Wir beraten Sie gern.

 

 

Die Ausbildungen 

 

·    Heilpraktiker/in

 

·    Kosmetische/r

     Fachfußpfleger/in

·    Podologe/in

 

·    Fachkosmetiker/in

·    Staatl. geprüfte

     Kosmetiker/in

 

·    Gesundheits- und

     Ernährungsberater/in

   

·    Entspannungs-

     pädagoge/in

 

·    Tierfachkraft

               

 

wurden als Maßnahme nach AZWV - Richtlinien beantragt und genehmigt

 

Sie sind als förderungsfähige Maßnahmen durch die Agentur für Arbeit / ARGEN zugelassen.

 

Bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen erhalten Sie einen Bildungsgutschein.

 

Sprechen Sie mit Ihrem/r Arbeitsberater/in über eine Kostenübernahme.